Die Ausstellung einer Sterbeurkunde können Sie unter bestimmten Voraussetzungen beim zuständigen Standesamt beantragen.
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Ansprechpartner/in
Frau R. Piel | |
Team 1.3: StandesamtGemeinde Wennigsen (Deister) Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-46 Telefax: 05103 7007-16 E-Mail: standesamt@wennigsen.de oder r.piel@wennigsen.de |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag auf Ausstellung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
- Das Standesamt prüft Ihre Angaben sowie die von Ihnen vorgelegten Unterlagen und stellt ggf. die Sterbeurkunde aus.
- Das Standesamt übersendet Ihnen die Sterbeurkunde per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde.
- Die Gebühren werden entweder vorab oder nach Übersendung / bei Abholung von Ihnen gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Tod eingetreten ist.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsteller müssen ihre Identität nachweisen (durch Personalausweis/Reisepasses oder Kopie eines Ausweisdokumentes).
- Gegebenenfalls ist die Vorlage von weiteren Urkunden erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühr:5,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird - Gebühr:10,00 EUR
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.
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