Bauaufsicht

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 3.1: Bauverwaltung
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-0
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

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63 - Fachbereich Bauen VCard
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: 051161622200
Telefax: 0511616-1123012
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr + 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
 

Allgemeine Informationen

Die zuständige Stelle überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:

  • Prüfen von Bauanträgen und Erteilen von Baugenehmigungen /Teilbaugenehmigungen
  • Prüfen von Bauvoranfragen und Erteilen von Bauvorbescheiden
  • Prüfen von Sonderbauten
  • Prüfung von bautechnischen Nachweisen (Standsicherheit, Brandschutz)
  • Prüfen der Rettungswege
  • Prüfen und Zulassen von Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen
  • Bauüberwachung, Bauabnahmen
  • ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
  • Führen des Baulastenverzeichnisses und Eintragen der Baulasten
  • Mitwirken bei der Brandschau
  • Bearbeiten von Widersprüchen

Weitere Informationen erhalten Sie in den Leistungen:

  • Abbruchanzeige
  • Baugenehmigung: Erteilung
  • Genehmigungsfreie Baumaßnahmen: Mitteilung
  • Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
An wen muss ich mich wenden?

Die Bauaufsicht liegt bei der Region Hannover, Höltystraße 17, 30171 Hannover.

Kontakt: Servicebüro Bauen, Tel.: 0511 616-22200.

Außerdem findet jeden 1. Dienstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr eine Sprechstunde durch eine Vertreterin der Bauaufsicht im Rathaus der Gemeinde Wennigsen (Deister), Zimmer 213 statt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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