Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Ansprechpartner/in
Team 3.1: Bauverwaltung | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) |
Externe Behörden
Region HannoverHildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-0 Telefax: 0511 616-22499 E-Mail: info@region-hannover.deHomepage: http://region-hannover.de/ | Allgemeine Besuchszeiten der Verwaltung Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Externe Ansprechpartner/in
Region Hannover - Fachbereich Bauen ![]() Höltystr. 17 30171 Südstadt Telefon: 0511 616-22200 Telefax: 0511 616-1123012 E-Mail: servicebuerobauen@region-hannover.deHomepage: http://www.region-hannover.deÖffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13 bis 15.30 Uhr Freitag 8 bis 12 Uhr |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Bauaufsicht der Region Hannover ist für die folgenden Kommunen zuständig:
Stadt Burgwedel, Stadt Gehrden, Stadt Hemmingen, Gemeinde Isernhagen, Stadt Pattensen, Stadt Sehnde, Gemeinde Uetze sowie Gemeinde Wennigsen.
Bauanträge und Bauvoranfragen sind 3-fach bei der Gemeinde einzureichen, die Gemeinde leitet die Unterlagen an die Bauaufsicht der Region Hannover weiter.
Servicebüro Bauen Region Hannover Höltystraße 17 (Zimmer 226)
30171Hannover
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.