Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 1.5: Bürgerbüro
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-40
Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.­de/­bu­er­ger­buero

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Wenn Sie in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung aufgenommen werden oder einziehen, müssen Sie sich anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet und Sie innerhalb Deutschlands nicht für eine Wohnung angemeldet sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden, sobald Ihr Aufenthalt die Dauer von drei Monaten überschreitet.

Was sollte ich noch wissen?

Können Sie der Meldepflicht nicht persönlich nachkommen, teilt der Leiter der Einrichtung ihre Aufnahme mit. Hierüber werden Sie unterrichtet. 

zurück