Im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) übermittelt die zuständige Stelle das Datum des Kircheneintritts an die Datenbank der Finanzverwaltung. Der Kircheneintritt ist gegenüber der zuständigen Stelle zu erklären; eine beglaubigte Abschrift der Erklärung wird an die betreffende Religionsgemeinschaft übermittelt.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Kircheneintritt
Ansprechpartner/in
Gemeinde Wennigsen (Deister) | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen(Deister) Telefon: 05103 70070 Telefax: 05103 700716 E-Mail: info@wennigsen.deHomepage: https://www.wennigsen.de | Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Zur Information der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers wird die Fälligkeit der Kirchensteuer über die ELStAM-Datenbank automatisch erfasst.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.