Ändert sich der Familienstand durch Tod Ihres Ehepartners oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners, wird ein Wechsel in die Lohnsteuerklasse I zutreffend.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung nach Tod eines Ehegatten oder einer Lebenspartnerin/eines Lebenspartners
Ansprechpartner/in
Gemeinde Wennigsen (Deister) | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen(Deister) Telefon: 05103 70070 Telefax: 05103 700716 E-Mail: info@wennigsen.deHomepage: https://www.wennigsen.de | Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Die zuständige Stelle übermittelt den geänderten Familienstand ("verwitwet") und die Identifikationsnummer automatisch an die Finanzverwaltung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.