Geburtsurkunde Ausstellung bei Hausgeburt

Ansprechpartner/in
Gemeinde Wennigsen (Deister)
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen(Deister)
Telefon: 05103 70070
Telefax: 05103 700716
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.de
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 

Allgemeine Informationen

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • bei miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunden
    • Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
      • Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
      • Geburtsurkunde des Vaters
      • ggf. die Sorgeerklärungen
  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

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