Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Gemeinde Wennigsen (Deister). Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle.
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird in der Haushaltssatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) festgesetzt.
Er beträgt derzeit 440 v. H.