Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Hundesteuer Festsetzung
Ansprechpartner/in
Team 2.1: Finanzen, Steuern und Liegenschaften (Herr Winkler und Frau Ali Zadeh) | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-33 Telefax: 05103 7007-9533 | Montag 09.00- 12.00 Uhr |
Verfahrensablauf
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister).
Dokumente
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Hundesteuersatzung (37 kB) |
Formulare
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Anmeldung Hundesteuer (164 KB) |
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Abmeldung Hundesteuer (41 KB) |