Kircheneintritt: Erklärung

Ansprechpartner/in
Gemeinde Wennigsen (Deister)
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen(Deister)
Telefon: 05103 70070
Telefax: 05103 700716
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.de
Montag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00 Uhr - 12.00 Uhr 

Allgemeine Informationen

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Welche Gebühren fallen an?
  • Gebühr:kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

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