Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung Kleines Motorradkennzeichen

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 1.5: Bürgerbüro
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-40
Homepage: htt­ps://ww­w.wen­nig­sen.­de/­bu­er­ger­buero

Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 15.00 Uhr
Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Region Hannover - 32.09 - Team KFZ Zulassungsangelegenheiten VCard
Rendsburger Straße 34
30659 Hannover
Telefon: 0511 61617333
E-Mail: Öffnungszeiten:
Montag: 08:00 - 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr
 
Region Hannover - 32.13 - Team Bürgerbüro VCard
Hildesheimer Str. 18
30169 Hannover
Telefon: 0511 61611000
Telefax: 0511 616-11001
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.re­gion-han­no­ver­.deÖffnungszeiten:
Montag: 07:30 - 18:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 15:30 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 15:30 Uhr (gerade Woche)
Mittwoch: 07:30 - 14:00 Uhr (ungerade Woche)
Donnerstag: 07:30 - 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr
Samstag: 08:30 - 12:30 Uhr (Nur an ungeraden Wochen!)
 

Allgemeine Informationen

Neben den bisherigen Kennzeichen können auch kleinere Motorradkennzeichen bis zu einer Minimalgröße von 18 x 20 cm verwendet werden. Diese Regelung gilt auch für Motorrad-Saisonkennzeichen und Motorrad-Oldtimer.

Durch die Verkleinerung der Schriftgröße bieten die neuen Kennzeichen Platz für längere Erkennungsnummern, d. h. mehrstellige Zahlen-Buchstaben-Kombinationen nach dem Kürzel für den Zulassungsbezirk. 

Die kleinen Motorradkennzeichen werden als zusätzliche Option angeboten. Es besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Kennzeichen in der bisherigen Größe zu verwenden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

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