Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund:
- Meldung wegen Diebstahl
- Meldung wegen Verlust
- Meldung wegen Wiederauffinden
Team 1.5: Bürgerbüro | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-40 Homepage: https://www.wennigsen.de/buergerbuero | Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
|
Jede Bürger/jeder Bürger ist verpflichtet, das Abhandenkommen des Ausweises unverzüglich zu melden. Die zuständige Stelle ergibt sich aus dem Grund: