Vergnügungssteuer Festsetzung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 2.1: Finanzen (Herr Winkler)
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
E-Mail:

Montag 09.00- 12.00 Uhr
Dienstag 14.00- 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00- 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Vergnügungssteuer ist eine örtliche Steuer. Die Gemeinde Wennigsen (Deister) erhebt die Vergnügungssteuer seit dem 01.08.2020 in Form einer Spielgerätesteuer.

Geregelt wird dieses in der Spielgerätesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister).

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