Vollstreckung von öffentlich-rechtlichen Forderungen

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 2.2: Gemeindekasse
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-31
E-Mail:

Montag 09.00- 12.00 Uhr
Dienstag 14.00- 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00- 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Gemeindekasse Wennigsen (Deister) ist für das Mahnwesen und die Vollstreckung von eigenen öffentlich-rechtlichen Forderungen zuständig.

Weiterhin ist sie für die Vollstreckung von Forderungen anderer Kommunen zuständig, wenn die Schuldnerin / der Schuldner ihren / seinen Wohnsitz in Wennigsen (Deister) hat.

An wen muss ich mich wenden?

Gemeindekasse Wennigsen (Deister) als Vollstreckungsbehörde

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Lastschrift
  • Scheck
  • Abbuchung
  • Dauerauftrag
  • EC-Kartenzahlung
zurück