Vollstreckung von Rundfunkbeiträge

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 2.2: Gemeindekasse
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
Telefon: 05103 7007-31
E-Mail:

Montag 09.00- 12.00 Uhr
Dienstag 14.00- 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00- 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Gemeindekasse Wennigsen (Deister) ist für die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge, bzw. Rundfunkgebühren zuständig.

Gläubiger der Forderung ist die jeweilige Landesrundfunkanstalt. Für Niedersachsen ist das der Norddeutsche Rundfunk (NDR).

Die Abwicklung der Vollstreckung dieser Forderungen übernimmt der Beitragsservice.

 

Für die Klärung Ihres Beitragskontos setzen Sie sich bitte mit dem Beitragsservice in Verbindung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter:

https://www.rundfunkbeitrag.de/

Zahlungsarten
  • Barzahlung
  • Überweisung
  • Lastschrift
  • Abbuchung
  • Dauerauftrag
  • EC-Kartenzahlung
Rechtsgrundlage

Niedersächsische Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG), Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (rBStV), Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV), Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge

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