Wirtschaftliche Jugendhilfe
Wird Ihr Kind in einer Kindertagesstätte oder in der Tagespflege betreut und Sie sind aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, die Kosten hierfür zu zahlen, besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Wirtschaftliche Jugendhilfe zu stellen. Die Gewährung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe ist einkommensabhängig und muss im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere Familien mit geringen Einkommen oder mit ALG II-Bezug werden zu einer Antragsstellung geraten. Je nachdem können die Kosten für die Betreuung ggf. ganz oder teilweise übernommen werden.