Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe anmelden möchte, muss durch die zuständige Stelle seine Zuverlässigkeit als Gewerbetreibende/Gewerbetreibender überprüfen lassen.
Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
Ansprechpartner/in
Team 1.5: Bürgerbüro | |
Hauptstraße 1-2 30974 Wennigsen (Deister) Telefon: 05103 7007-40 Telefax: 05103 7007-95 40 | Montag 09.00 bis 12.00 Uhr |
Externe Behörden
Region HannoverHildesheimer Straße 20 30169 Hannover Telefon: 0511 616-0 Telefax: 0511 616-22499 E-Mail: info@region-hannover.deHomepage: http://region-hannover.de/ | Allgemeine Besuchszeiten der Verwaltung Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 - 15:30 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr sowie nach Vereinbarung |
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Region Hannover, Hildesheimer Str. 18, 30169 Hannover.
Voraussetzungen
- Überwachungsbedürftige Gewerbezweige sind:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe von
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere
- Unterhaltungselektronik,
- Computer,
- optische Erzeugnisse,
- Fotoapparate,
- Videokameras,
- Teppiche,
- Pelz- und Lederbekleidung,
- Kraftfahrzeugen und Fahrrädern,
- Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen sowie Waren aus Edelmetall oder edelmetallhaltigen Legierungen,
- Edelsteinen, Perlen und Schmuck sowie
- Altmetallen
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe von
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten (Auskunfteien, Detekteien)
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge
Die Zuverlässigkeitsprüfung ist für die genannten Tätigkeiten eine zusätzliche Verpflichtung bei der Gewerbeanzeige.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis (Beleg-Art O, zur Vorlage bei Behörden)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Personalausweis
- ggf. Handelsregisterauszug
- ggf. Nachweis über die Eintragung bei der Handwerkskammer
- ggf. Erlaubnisurkunde
- ggf. Handwerkskarte
- im Vertretungsfall:
- Vertretungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 40.1.2.1 an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.