Jede Hundehalterin / jeder Hundehalter hat gem. § 6 NHundG vor der Vollendung des siebten Lebensmonats des Hundes Halterdaten und Angaben zum Hund dem Zentralen Register zu melden. Ist der Hund bei der Aufnahme der Hundehaltung älter als sechs Monate, so sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Hundehaltung zu machen. Die GovConnect GmbH, Nadorster Str. 228, 26123 Oldenburg, Telefon: 0441 390 10 400, https://www.hunderegister-nds.de, wurde mit der Führung des Zentralen Registers beauftragt. Die Hundehalterin / der Hundehalter kann die Registrierung online oder schriftlich bzw. telefonisch vornehmen.