Wenn Sie in der Öffentlichkeit, insbesondere im öffentlichen Verkehrsraum (öVR), eine Veranstaltung durchführen, darauf hinweisen oder anderweitig tätig sein möchten, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis der Gemeinde Wennigsen.
Bitte beachten Sie, das für Plakatierungen eine mindestsumme von 18€ fällig wird. Sollten Sie beabsichtigen, im Zusammenhang mit einer Veranstaltung Speisen und/oder Getränke ausschenken zu wollen, müssen Sie ergänzend einen Antrag nach dem niedersächsischen Gaststättengesetz (NGastG) stellen, auch wenn die Veranstaltung nur einen Tag andauern sollte.
Wie viele Plakate möchten Sie im Gebiet der Gemeinde Wennigsen (Deister) aufhängen?*
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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