4.
Es wird darauf hingewiesen, dass nur Abwässer die die Festsetzungen der Kanalanschlusssatzung (66.10 Ortsrecht) der Gemeinde Wennigsen(Deister) einhalten in das Kanalnetz eingeleitet werden dürfen. Die Gemeinde Wennigsen(Deister) behält sich vor, ausführliche Festsetzungen in der Genehmigung aufzunehmen.