Hundehaltung Anmeldung

zuklappenAnsprechpartner/in
Team 2.1: Finanzen (Herr Winkler und Herr Brandt)
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
E-Mail:

Montag 09.00- 12.00 Uhr
Dienstag 14.00- 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00- 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der kommunalen Satzung geregelt.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird (Link siehe unten).

Rechtsgrundlage
  • Kommunale Satzung
Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".

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