Hundesteuer

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Team 2.1: Finanzen
Hauptstraße 1-2
30974 Wennigsen (Deister)
E-Mail:

Montag 09.00- 12.00 Uhr
Dienstag 14.00- 18.00 Uhr
Mittwoch 09.00- 12.00 Uhr
Donnerstag geschlossen
Freitag 09.00- 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung


Parkmöglichkeiten:
ca. 200 Meter entfernt


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig
Aufzug vorhanden: ja


Allgemeine Informationen

Die Hundesteuer ist eine traditionelle Gemeindesteuer. Es handelt sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat.

Die Höhe der Hundesteuer wird in der Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister) festgeschrieben.

Derzeit beträgt Sie für

  • den ersten Hund                     90,00 Euro jährlich
  • für jeden weiteren Hund    140,00 Euro jährlich.
Rechtsgrundlage
  • Hundesteuersatzung der Gemeinde Wennigsen (Deister)
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